Die Kanzlei wurde 1930 gegründet.
Wir beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.
Es gehört zu unseren Grundsätzen, unser umfassendes Beratungsangebot durch Spezialisierung der Anwälte und durch gezielte Kooperation zu optimieren.
Wir gewährleisten eine optimale Betreuung auf nahezu allen Rechtsgebieten.
Durch Spezialisierung und ständige Fortbildung sind wir in der Lage, eine effiziente und zeitnahe Problemlösung zu bieten.
Wir wollen unseren Mandanten die Sicherheit geben, hinsichtlich sämtlicher auftretender Rechtsfragen kompetent und individuell betreut zu werden.
Unsere Mandanten wissen den Vorteil des persönlichen Kontakts zu ihrem Ansprechpartner zu schätzen.
Unser oberstes Ziel ist die Mandantenzufriedenheit.
Auch Ihres Anliegens werden wir uns nach unseren Grundsätzen vertrauensvoll annehmen.
Antje König
seit 1995 zugelassene Rechtsanwältin
Miet-, Wohneigentumsrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Reiserecht, Handelsvertreterrecht
Mitglied der ARGE des Deutschen Anwaltvereins für Mietrecht und Immobilien
Mitglied der ARGE des Deutschen Anwaltvereins für Verkehrsrecht
Vertrauensanwältin des Centralverbandes Deutscher Handelsvertreter
Martin Spatzek
seit 1996 zugelassener Rechtsanwalt
Arbeitsrecht, Familienrecht, Wettbewerbsrecht, allgemeines Vertragsrecht, Erbrecht
Mitglied der ARGE des Deutschen Anwaltvereins für Familienrecht
Mitglied der ARGE des Deutschen Anwaltvereins für Arbeitsrecht
Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht